Aktuell: Menschenrechte in China Thema bei UNO / Elf Staaten fordern von China Verbesserungen für Tibeter / Zugang für UN-Vertreter nach Tibet verlangt
Berlin, 23. Oktober 2013. Anlässlich des gestrigen „Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens“ (UPR) von Chinas Menschenrechtsbilanz beim UN-Menschenrechtsrat in Genf haben die Vertreter von elf Staaten deutliche Verbesserungen für die Tibeter gefordert. In mündlichen Stellungnahmen beklagten sie Mängel bei der Religionsfreiheit, den Minderheitenrechten und den Zugangsmöglichkeiten von UN-Vertretern nach Tibet, und forderten die Wiederaufnahme des Dialogs mit dem Dalai Lama. Bei der ersten Befragung im Rahmen des UPR im Jahr 2009 waren lediglich vier Staatenvertreter explizit auf die Lage in Tibet eingegangen, ein deutlicher Beleg für die wachsende Sorge hinsichtlich der jüngsten Entwicklungen in Tibet.
Insgesamt gaben 130 Länder Stellungnahmen zur Lage der Menschenrechte in China ab, von denen viele kritisch waren. Einige, unter ihnen Zimbabwe, Venezuela und Russland, äußerten jedoch auch Zustimmung. Die Länge der Statements war auf 50 Sekunden begrenzt. Am Ende der Sitzung wies die chinesische Delegation die Kritik an ihrer Menschenrechtsbilanz zurück.
Im Folgenden dokumentieren wir einige Auszüge aus den mündlich vorgetragenen Bemerkungen zu Tibet. Darin enthalten finden Sie jeweils den entsprechenden Zeitcode. Sie können sich die Statements auf der UNO-Internetseite http://webtv.un.org anschauen.
Kanada (00.55.06): “Beenden Sie die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens, ( ) einschließlich der Tibeter, und ermöglichen Sie einen Besuch des Sonderberichterstatters zur Religionsfreiheit.“
Tschechien (01.06.43): “Schützen Sie die ethnischen und religiösen Minderheiten einschließlich der Tibeter und der Uiguren und beenden Sie alle gegen sie gerichteten unverhältnismäßigen Praktiken. Begegnen Sie ihrer Unzufriedenheit stattdessen mit Dialogbereitschaft und ohne den Einsatz von Gewalt.“
Frankreich (01.18.17): “Angesichts der besorgniserregenden Menschenrechtslage in Tibet sollten Sie der Empfehlungen des Sonderberichterstatters zur Religionsfreiheit hinsichtlich eines Besuchs in der Region folgen.“
Deutschland (01.20.19): “Gewährleisten Sie die demokratische Teilhabe aller Angehörigen der ethnischen Minderheiten und ermöglichen Sie ungehinderten Zugang zu allen Minderheitenregionen einschließlich Tibets.“
Japan (01.55.04): “Menschenrechte und Grundfreiheiten für Minderheitengruppen wie Tibeter und Uiguren müssen gewährleistet sein. Japan empfiehlt weitere Anstrengungen zur Sicherstellung aller Menschenrechte, einschließlich der kulturellen Rechte der Minderheiten.“
Neuseeland (02.20.47): “In konsequenter Unterstützung eines Dialogs, der darauf gerichtet ist, sinnvolle Resultate im Interesse aller in Tibet lebenden Menschen zu erzielen, empfiehlt Neuseeland China die Wiederaufnahme der zweiseitigen Gespräche in Tibet.“
Polen (02.27.44): “Polen empfiehlt China, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Rechte der Religion, der Kultur und der freien Meinungsäußerung in jedem Teil Chinas beachtet und geschützt sind.“
Schweiz (03.15.13): “Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass China für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat kandidiert. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Schweiz, Besuchsreisen des Hochkommissariats für Menschenrechte und der Sonderberichterstatter auch in tibetische und uigurische Regionen zu ermöglichen.“
Großbritannien (03.27.45): “Wir sind weiterhin besorgt über die Menschenrechtslage in den Minderheitengebieten einschließlich Tibets, dort insbesondere hinsichtlich des Schutzes von kulturellen Rechten und Religionsfreiheit.“
USA (03.30.00): “Schützen Sie die Rechte der ethnischen Minderheiten einschließlich der Tibeter, der Uiguren und der Mongolen im Einklang mit der chinesischen Verfassung und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte.“
Island (03.35.16): “Ermöglichen Sie den Zugang der UN-Sonderberichterstatter zu den tibetischen Regionen.”
In Chinas abschließender Stellungnahme (03.36.40) sagte der Delegierte: “In ihren Kommentaren haben manche Länder Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung mit ethnischer Säuberung gleichgesetzt und gewisse Kriminelle als Menschenrechtsverteidiger bezeichnet. Normale Gerichtsverfahren wurden als politische Verfolgung dargestellt. Dies ist ein typischer Fall von Politisierung der Menschenrechte. ( ) Chinesen können die Lage der Menschenrechte in China am besten einschätzen.”
Den dieser Meldung zugrunde liegenden englischsprachigen ICT-Bericht können Sie hier herunterladen: http://www.savetibet.org/china-on-the-defensive-as-11-countries-challenge-its-policies-in-tibet/.
Kontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Fax: +49 (0) 30 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de
Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 25 Jahren für die Wahrung der  Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel, London und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien. ICT ist gemeinnützig und finanziert sich aus Spenden.
Berlin, 16. März 2011. Der 21 Jahre alte tibetische Mönch Phuntsog aus dem Kloster Kirti in Ngaba (chin.: Aba) in der chinesischen Provinz Sichuan hat sich heute Morgen öffentlich angezündet und ist anschließend seinen Verletzungen erlegen. Augenzeugen in Kontakt mit tibetischen Exil-Quellen zufolge soll die Polizei die Flammen gelöscht und auf Phuntsog eingeschlagen haben. Kurz danach sei der Mönch gestorben. Die Selbstverbrennung Phuntsogs fiel zusammen mit dem dritten Jahrestag der blutigen Niederschlagung des friedlichen Protests im Kloster Kirti im Jahre 2008. Dabei waren mindestens zehn Tibeter von chinesischen Sicherheitskräften erschossen worden.

Der Tod Phuntsogs führte anschließend zu einer großen Demonstration, an der sich mehrere Hundert Mönche und weitere Tibeter beteiligten, wie dieselben Quellen berichten. Diesen Protestzug habe die Polizei gewaltsam gestoppt und dabei eine unbekannte Anzahl von Mönchen verhaftet sowie protestierende Tibeter geschlagen. Der Leichnam Phuntsogs wurde unterdessen ins Kloster Kirti zurückgebracht. Wie ein tibetischer Mönch im nordindischen Dharamsala sagte, seien die Mönche in Kirti „eher bereit zu sterben, als Phuntsogs Leiche den chinesischen Behörden zu übergeben“. Inzwischen soll das Kloster von chinesischem Militär umstellt sein, offenbar seien auch einige Telefonverbindungen unterbrochen worden.

Die Selbstverbrennung Phuntsogs ist bereits die zweite im Kloster Kirti seit dem Frühjahr 2008. Im Februar 2009 hatte sich der Mönch Tapey ebenfalls in Brand gesetzt, nachdem eine Gebetszeremonie innerhalb des Klosters von den chinesischen Behörden untersagt worden war. Tapey überlebte, wurde allerdings anschließend inhaftiert. Wo er derzeit festgehalten wird, ist unbekannt. Nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) ist der aktuelle Vorfall in hohem Maße erschütternd. Phuntsogs Selbstverbrennung zeige auf drastische Art die Verzweiflung der Tibeter über die kompromisslose Linie Pekings in ihrer Heimat.

Kontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer / Executive Director
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
Germany

Tel.: +49 (0)30 – 27879086
Fax: +49 (0)30 – 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de

Besuchen Sie unsere Internetseite:
www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie Rechercheteams in Dharamsala, Indien, und Kathmandu, Nepal.

zurück zur Übersicht

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN