Tibetische „singende Nonne“ erreicht indisches Exil nach weiterer Haftzeit

Die Tibeterin Palden Choedron, eine der vierzehn tibetischen Frauen, die bekannt wurden als die „singenden Nonnen“, hat am 1. September nach einem erfolgreichen Fluchtversuch das indische Dharamsala erreicht. 1993 hatte Choedron zusammen mit anderen inhaftierten Nonnen im Gefängnis Drapchi in Lhasa heimlich mit einem Tonbandgerät Aufnahmen von religiösen und patriotischen Liedern gemacht, die ins Ausland geschmuggelt werden konnten. Nach ihrer Freilassung 1998 wurde Choedron bei einem Fluchtversuch aus Tibet festgenommen und musste drei Jahre in einem Arbeitslager verbringen.

Choedron ist die achte der „singenden Nonnen“, denen die Flucht aus Tibet geglückt ist. Die Nonnen im Gefängnis von Drapchi waren bekannt für ihre gegenseitige Unterstützung unter äußerst schwierigen Haftbedingungen.

Palden Choedron (auch: Palden Yangkyi) wurde 1973 im Kreis Nyemo in der Präfektur Lhasa als Tochter einer Bauernfamilie geboren und trat im Alter von vierzehn Jahren ins Nonnenkloster von Shungsib ein. 1990 nahm sie an einem friedlichen Protest auf dem Barkhor-Platz in Lhasa teil und wurde zunächst zu drei Jahren Haft verurteilt, die sie im Gefängnis von Drapchi absaß. Nach der Entdeckung der aufgenommenen Lieder wurde die Haftstrafe um fünf Jahre verlängert.

Palden Choedron wurde als erste aus der Gruppe der vierzehn Nonnen im Oktober 1998 freigelassen. Wenige Monate später, im Februar 1999, wurde sie bei einem Fluchtversuch aus Tibet festgenommen und musste drei Jahre „Umerziehung durch Arbeit“ im Haftzentrum von Trisam in der Autonomen Region Tibet ableisten. Eine Rückkehr in ihr Nonnenkloster sei unmöglich gewesen: „Die Behörden kamen ins Nonnenkloster um sicherzustellen, dass ich nicht dort sei, also bin ich nicht wieder zurückgegangen, sonst hätten die anderen Nonnen Schwierigkeiten bekommen,“ äußerte sich Choedron gegenüber ICT.

Phuntsog Nyidron, die letzte der „singenden Nonnen“, die freigelassen wurde, reiste am 15. März 2006, nach fünfzehnjähriger Haft und jahrelanger stiller Diplomatie zu ihren Gunsten in die Vereinigten Staaten aus und studiert jetzt in der Schweiz. Ngawang Sangdrol, die elf Jahre von einer insgesamt 21-jährigen Haftstrafe im Gefängnis verbringen musste, lebt jetzt in New York.

Laut einer Kopie der Urteilsbegründung, die ICT vorliegt, stellten die Richter, die den Vorsitz über das anschließende Verfahren hatten, fest, dass die Nonnen „reaktionäre tibetische Unabhängigkeits-Lieder mit einer Einstellung von konterrevolutionärer Arroganz aufgenommen“ hätten, mit dem „Ziel sich der Revolution entgegenzustellen“. Das Gericht befand das Verhalten der Nonnen als „kriminell“ und ihre „Einstellung zu einem Schuldbekenntnis wäre abscheulich.“ Das Gericht bezog sich dabei auf die Verteidigung der Nonnen, derzufolge sie das Lied aufgenommen hätten, um „[gemeinsam] ihrer Leben im Gefängnis zu gedenken“. Eine komplette Übersetzung der Urteilsunterlagen ins Englische ist zu finden hier.

Alle vierzehn Nonnen erhielten aufgrund der aufgenommenen Lieder verlängerte Haftstrafen. Dem Urteil zufolge wurden Tenzin Thubten, Ngawang Choekyi, Gyaltsen Drolkar und Phuntsog Nyidron als die „Hauptkriminellen“ betrachtet und erhielten eine Haftverlängerung von acht oder neun Jahren. Den übrigen zehn Nonnen, Ngawang Sangdrol, Lamdrol Lhamo, Ngawang Choezom, Jigme Yangchen, Palden Choedron, Lhundrub Zangmo, Rigzin Choekyi, Ngawang Lochoe, Ngawang Tsamdrol and Gyaltsen Choezom, wurden „nachrangige Rollen“ zugeschrieben und erhielten Haftverlängerungen zwischen fünf und sechs Jahren.

Kontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer / Executive Director
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Fax: +49 (0) 30 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de

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