Pressemitteilung: Tibet: Zwei Mönche zu je drei Jahren Haft verurteilt / Vorwurf: Organisation von Gebeten nach Selbstverbrennung / ICT: Erstmalig Gebete unter Strafe gestellt
Berlin, 7. Juni 2013. Zwei tibetische Mönche, die nach einer Selbstverbrennung im vergangenen November Gebete für den Verstorbenen organisiert hatten, wurden von einem chinesischen Gericht zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Tsundue und Gedun Tsultrim wurden am 21. November 2012 festgenommen, als sie den Hinterbliebenen von Wangchen Norbu ihren Respekt erweisen und in ihrem Haus Gebete für ihn sprechen wollten. Der 25-jährige Tibeter Wangchen Norbu hatte sich zwei Tage zuvor in der Nähe des Klosters Kangtsa Gaden Choepheling in der Region Kangtsa in der Provinz Qinghai selbst angezündet und war daran verstorben. Tsundue und Gedun Tsultrim, wie auch weitere Mönche und einfache Tibeter waren von der Polizei und Behördenvertretern auf dem Weg zu dem Trauerhaus angehalten worden. Tsundues Alter wird mit Ende Zwanzig angegeben, Gedun Tsultrim ist 30 Jahre alt. Beide sind seit November 2012 in Haft, die Nachricht von ihrer Verurteilung wurde jedoch erst im Mai über tibetische Exilquellen bekannt gemacht. Weder über die konkreten Anklagepunkte, noch über den gegenwärtigen Aufenthaltsort der beiden Mönche ist derzeit etwas Näheres bekannt.
Den tibetischen Exilquellen zufolge soll Tsundue vorgeworfen worden sein, nach der Selbstverbrennung in seinem Kloster Bido eine Gebetszeremonie abgehalten zu haben. Das Kloster liegt in einem benachbarten Landkreis in der nordosttibetischen Autonomen Präfektur Tsoshar (chin.: Haidong), die ebenfalls verwaltungsmäßig zur Provinz Qinghai zählt. Weiter soll er angeklagt worden sein, zwei Tage später im Haus des verstorbenen Wangchen Norbu die traditionellen Gebete angeleitet zu haben. Dem gleichfalls verurteilten Gedun Tsultrim, auch er ein Mönch des Klosters Bido, wurde offenbar vorgeworfen, unter den Mönchen eine Sammlung für Wangchen Norbus Familie durchgeführt zu haben. Auch soll er Mönche dafür gewonnen haben, zum Haus der Familie zu gehen, um dort Gebete abzuhalten.
Die Verurteilung der beiden Mönche, denen offenbar alleine die Organisation von Gebeten für einen nach seiner Selbstverbrennung verstorbenen Tibeter vorgeworfen werden konnte, ist nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) ein neuerlicher Beleg für den Versuch der chinesischen Behörden, das Umfeld derjenigen zu kriminalisieren, die sich aus Protest gegen die chinesische Politik selbst anzünden. Bislang erfolgten die Verurteilungen aufgrund des Vorwurfs der angeblichen „Anstiftung“ zur Selbstverbrennung, teilweise genügte es bereits, Zeuge des Geschehens gewesen zu sein, ohne aktiv einzugreifen. Mit der Verurteilung von Tsundue und Gedun Tsultrim wurden nun erstmals Tibeter alleine dafür bestraft, dass sie für einen Verstorbenen gebetet haben bzw. vorhatten, dies zu tun. ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Dies ist eine deutliche Verletzung des Rechts auf freie Religionsausübung. Das Beten für einen Verstorbenen mit Gefängnisstrafen zu belegen ist eine nicht zu akzeptierende Kriminalisierung eines Grundrechts“, so der ICT-Geschäftsführer.
Weitere Details können Sie unserem englischsprachigen Bericht entnehmen: https://savetibet.de/fileadmin/user_upload/content/berichte/Aktuelle_Berichte/ICT_Bericht_06062013.pdf
Pressekontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 27879086
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel, London und Berlin sowie Rechercheteams in Dharamsala, Indien, und Kathmandu, Nepal.
Berlin, 16. März 2011. Der 21 Jahre alte tibetische Mönch Phuntsog aus dem Kloster Kirti in Ngaba (chin.: Aba) in der chinesischen Provinz Sichuan hat sich heute Morgen öffentlich angezündet und ist anschließend seinen Verletzungen erlegen. Augenzeugen in Kontakt mit tibetischen Exil-Quellen zufolge soll die Polizei die Flammen gelöscht und auf Phuntsog eingeschlagen haben. Kurz danach sei der Mönch gestorben. Die Selbstverbrennung Phuntsogs fiel zusammen mit dem dritten Jahrestag der blutigen Niederschlagung des friedlichen Protests im Kloster Kirti im Jahre 2008. Dabei waren mindestens zehn Tibeter von chinesischen Sicherheitskräften erschossen worden.

Der Tod Phuntsogs führte anschließend zu einer großen Demonstration, an der sich mehrere Hundert Mönche und weitere Tibeter beteiligten, wie dieselben Quellen berichten. Diesen Protestzug habe die Polizei gewaltsam gestoppt und dabei eine unbekannte Anzahl von Mönchen verhaftet sowie protestierende Tibeter geschlagen. Der Leichnam Phuntsogs wurde unterdessen ins Kloster Kirti zurückgebracht. Wie ein tibetischer Mönch im nordindischen Dharamsala sagte, seien die Mönche in Kirti „eher bereit zu sterben, als Phuntsogs Leiche den chinesischen Behörden zu übergeben“. Inzwischen soll das Kloster von chinesischem Militär umstellt sein, offenbar seien auch einige Telefonverbindungen unterbrochen worden.

Die Selbstverbrennung Phuntsogs ist bereits die zweite im Kloster Kirti seit dem Frühjahr 2008. Im Februar 2009 hatte sich der Mönch Tapey ebenfalls in Brand gesetzt, nachdem eine Gebetszeremonie innerhalb des Klosters von den chinesischen Behörden untersagt worden war. Tapey überlebte, wurde allerdings anschließend inhaftiert. Wo er derzeit festgehalten wird, ist unbekannt. Nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) ist der aktuelle Vorfall in hohem Maße erschütternd. Phuntsogs Selbstverbrennung zeige auf drastische Art die Verzweiflung der Tibeter über die kompromisslose Linie Pekings in ihrer Heimat.

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