Spanisches Gericht ordnet Ausstellung von Haftbefehlen gegen ehemalige chinesische Politiker an / Hintergrund: Verbrechen in Tibet / Jiang Zemin und Li Peng prominenteste Beschuldigte
Berlin, 20. November 2013. Spaniens nationaler Strafgerichtshof hat am 18. November die Ausstellung von Haftbefehlen gegen fünf ehemalige chinesische Poltiker angeordnet, unter ihnen der frühere Staats- und Parteichef Jiang Zemin (87) und der frühere Ministerpräsidenten Li Peng (85). Hintergrund des Gerichtsbeschlusses ist die Rolle, die die fünf Beschuldigten während ihrer Amtszeit in Tibet gespielt haben. Bereits im Oktober hatte das Gericht die Klageerhebung gegen Hu Jintao wegen Völkermordes in Tibet zugelassen. Hu Jintao war Jiang Zemins Nachfolger an der Spitze von Staat und KP in China. In einem weiteren Beschluss ordnete das Gericht am Montag ebenfalls an, Hu Jintao über die gegen ihn erhobene Anklage zu informieren und im über die chinesische Botschaft in Spanien eine Liste mit Fragen bezüglich seiner Rolle in Tibet zukommen zu lassen.
Der Gerichtsbeschluss kam selbst für die spanischen Experten überraschend, die die auf dem Prinzip der so genannten „universellen Rechtssprechung“ geführten Tibet-Verfahren vorangetrieben haben. Danach ist die Strafverfolgung auch in Fällen möglich, in denen kein direkter Bezug zum eigenen Staat existiert, wenn also zum Beispiel der Tatort im Ausland liegt. Allerdings muss die dem Verfahren zugrunde liegende Straftat von erheblicher Schwere sein. In Frage kommen hier vor allem Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere Kriegsverbrechen. Gegenüber der International Campaign for Tibet (ICT) verglichen die Juristen die Bedeutung des Gerichtsbeschlusses mit der Verhaftung des ehemaligen chilenischen Machthabers Augusto Pinochet in London im Jahr 1998. Auch dieser war eine Klage vor einem spanischen Gericht vorausgegangen.
Das Gericht ordnete die Ausstellung von Haftbefehlen gegen insgesamt fünf ehemalige chinesische Funktionäre an, die in Tibet eine maßgebliche Rolle gespielt haben:

  • Jiang Zemin, früherer Staats- und Parteichef,

  • Li Peng, ehemaliger Ministerpräsident während der Verhängung des Kriegsrechts in Tibet in den späten 80er und frühen 90er Jahren (sowie der Niederschlagung der Demokratiebewegung auf dem Tiananmen-Platz in Peking),

  • Qiao Shi, früherer chinesischer Sicherheitschef, verantwortlich für die Bewaffnete Volkspolizei während der Kriegsrechtsperiode in Tibet,

  • Chen Kuiyuan, KP-Sekretär der Autonomen Region Tibet (TAR) von 1992 bis 2001, bekannt für seine harte Haltung gegenüber der tibetischen Kultur und Religion, und

  • Peng Peiyun, Ministerin für Familienplanung in den 1990er Jahren.

Die Beschlüsse des spanischen Gerichts dürften ein starkes Signal in Richtung der chinesischen Führung senden und könnten bedeuten, dass sowohl die darin genannten als auch weitere Spitzenpolitiker von Auslandsreisen Abstand nehmen, da sie dann befürchten müssten, zur Befragung über die ihnen vorgeworfenen Verbrechen festgehalten zu werden. Zudem könnten ihre Auslandskonten vorsorglich eingefroren werden. In seiner Entscheidung zu Hu Jintao hatte das Gericht am 9. Oktober verfügt, die Anklage gegen den ehemaligen Staats- und Parteichef würde in dem Moment erfolgen, „wenn seine diplomatische Immunität ausläuft“. (ICT-Bericht “China’s former leader Hu Jintao indicted for policies in Tibet by Spanish court”, 11. Oktober 2013, http://tinyurl.com/pmjbe72).
Den Beschluss gefällt hat das Appellationsgericht (Abteilung 4 von Spaniens nationalem Strafgerichtshof, der Audiencia Nacional) mit Zuständigkeit für Delikte wie Terrorismus, Drogenhandel, Piraterie oder Geldwäsche. Hervorgehoben wird darin die „politische und strafrechtliche Verantwortung“ der genannten chinesischen Politiker für ihre Politik in Tibet unter Bezug auf die dem Gericht während der vergangenen acht Jahre vorgelegten Beweise. Diese beinhalten Zeugenaussagen früherer politischer Gefangener und internationaler Experten, die Dokumentation von Folterungen und Tötungen sowie Berichte von ICT und weiteren Organisationen. Ein Bericht der ICT, der dem Madrider Gericht im Dezember 2012 vorgelegt wurde, führt im Detail aus, wie die Befehlskette in Tibet funktionierte, wie die Verhängung des Kriegsrechts Folter und ein Klima des Terrors zur Folge hatte und die systematisch betriebene so genannte „patriotische Erziehung“ nach sich zog, die von den Tibetern verlangte, den Dalai Lama zu verunglimpfen. Des Weiteren erklärt ICT darin, wie Chinas KP auf allen Ebenen den Kurs der staatlichen Verwaltung bestimmt. Das Gericht befand, dass die vorgelegten Beweise spezifisch genug seien und für die Ausstellung von Haftbefehlen ausreichten.
Internationale Haftbefehle werden von der Polizei via Interpol oder innerhalb der EU als Europäische Haftbefehle verfolgt. Letztlich handelt es sich dabei um Auslieferungsersuchen im Falle einer Festnahme im Ausland. In früheren Fällen hatten die chinesischen Behörden dagegen vor spanischen Gerichten und bei Regierung protestiert, um die Niederschlagung der Verfahren zu bewirken. Das Gericht hat zudem die Anwälte, die im Auftrag der spanischen Nichtregierungsorganisation Comite de Apoyo al Tibet (CAT) die Verfahren angestrengt hatten, aufgefordert eine Liste von Fragen an Hu Jintao zu erstellen, die diesem in Zusammenhang mit einer Anklage wegen Völkermordes in Tibet gestellt werden können.

Pressekontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Fax: +49 (0) 30 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de
Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 25 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel, London und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien. ICT ist gemeinnützig und finanziert sich aus Spenden.

Berlin, 16. März 2011. Der 21 Jahre alte tibetische Mönch Phuntsog aus dem Kloster Kirti in Ngaba (chin.: Aba) in der chinesischen Provinz Sichuan hat sich heute Morgen öffentlich angezündet und ist anschließend seinen Verletzungen erlegen. Augenzeugen in Kontakt mit tibetischen Exil-Quellen zufolge soll die Polizei die Flammen gelöscht und auf Phuntsog eingeschlagen haben. Kurz danach sei der Mönch gestorben. Die Selbstverbrennung Phuntsogs fiel zusammen mit dem dritten Jahrestag der blutigen Niederschlagung des friedlichen Protests im Kloster Kirti im Jahre 2008. Dabei waren mindestens zehn Tibeter von chinesischen Sicherheitskräften erschossen worden.

Der Tod Phuntsogs führte anschließend zu einer großen Demonstration, an der sich mehrere Hundert Mönche und weitere Tibeter beteiligten, wie dieselben Quellen berichten. Diesen Protestzug habe die Polizei gewaltsam gestoppt und dabei eine unbekannte Anzahl von Mönchen verhaftet sowie protestierende Tibeter geschlagen. Der Leichnam Phuntsogs wurde unterdessen ins Kloster Kirti zurückgebracht. Wie ein tibetischer Mönch im nordindischen Dharamsala sagte, seien die Mönche in Kirti „eher bereit zu sterben, als Phuntsogs Leiche den chinesischen Behörden zu übergeben“. Inzwischen soll das Kloster von chinesischem Militär umstellt sein, offenbar seien auch einige Telefonverbindungen unterbrochen worden.

Die Selbstverbrennung Phuntsogs ist bereits die zweite im Kloster Kirti seit dem Frühjahr 2008. Im Februar 2009 hatte sich der Mönch Tapey ebenfalls in Brand gesetzt, nachdem eine Gebetszeremonie innerhalb des Klosters von den chinesischen Behörden untersagt worden war. Tapey überlebte, wurde allerdings anschließend inhaftiert. Wo er derzeit festgehalten wird, ist unbekannt. Nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) ist der aktuelle Vorfall in hohem Maße erschütternd. Phuntsogs Selbstverbrennung zeige auf drastische Art die Verzweiflung der Tibeter über die kompromisslose Linie Pekings in ihrer Heimat.

Kontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer / Executive Director
International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
Germany

Tel.: +49 (0)30 – 27879086
Fax: +49 (0)30 – 27879087
E-Mail: presse(at)savetibet.de

Besuchen Sie unsere Internetseite:
www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie Rechercheteams in Dharamsala, Indien, und Kathmandu, Nepal.

zurück zur Übersicht

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN