Tibet-Politik

Presseerklärung zum 10. März 2004: Auch Bundesregierung soll Flagge für Tibet zeigen

9. März 2004

Gemeinsame Presseerklärung der Tibet Initiative Deutschland e. V. (TID), dem Verein der Tibeter in Deutschland e.V. (VTD) und der International Campaign for Tibet Deutschland e. V. (ICT) zum Jahrestag des tibetischen Volksaufstands am 10. März.

Berlin – Fast 570 deutsche Städte und Gemeinden, darunter 7 Landeshauptstädte, hissen zum 10. März offiziell die tibetische Flagge. "Dies ist das beste Ergebnis, seit die Flaggenaktion 1996 begonnen wurde. Es zeigt, dass das Anliegen Tibets in Deutschland auf große Sympathie und Unterstützung stößt, denn die im chinesischen Machtbereich streng verbotene tibetische Flagge ist das wichtigste Symbol für das Recht des tibetischen Volkes auf politische Selbstbestimmung", erläuterte Elisabeth Jäger, die Kampagnenreferentin der Tibet Initiative Deutschland e.V. (TID).

Viele Berliner Bürgerinnen und Bürger werden sich dieses Jahr erstmalig den Bürgermeistern anschließen und eine Tibetflagge aus dem Fenster hängen. "Wir sind begeistert von der Nachfrage. In nur einer Woche wurden fast 300 Flaggen von den Berlinern angefordert. Die Berliner stehen hinter den Tibetern", sagte Dechen Pemba, Kampagnenreferentin der International Campaign for Tibet Deutschland e.V. ( ICT).

Mit den Flaggenaktionen weisen die beiden Tibetunterstützergruppen TID und ICT auf das noch immer ungelöste Tibet-Problem hin. Nicht allein gravierende Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Verhaftungen, Folter, drohende Hinrichtungen und die Einschränkung der Religionsfreiheit prägen die Situation in Tibet, sondern auch die eklatante Verletzung des Völkerrechts. Die Einverleibung Tibets in den chinesischen Staatsverband widerspricht dem internationalen Recht, wie führende Staatsrechtler und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigen – auch wenn sie von der Staatengemeinschaft aus kurzsichtigen Gründen anerkannt wird.

„Es ist eine traurige Bilanz, dass bis heute eine Fremdherrschaft fortbesteht, durch die die tibetische kulturelle, religiöse und nationale Identität zerstört wird. Das tibetische Volk ringt nach wie vor um sein Recht auf Selbstbestimmung", sagte Dalha Agyitsang, zweite Vorsitzende des VTD.

„Dabei muss das Recht auf Selbstbestimmung nicht unbedingt in Form staatlicher Unabhängigkeit verwirklicht werden; auch eine echte Autonomie innerhalb der VR China ist denkbar, wie Seine Heiligkeit der Dalai Lama seit über fünfzehn Jahren vorschlägt" sagte Elisabeth Jäger.

"Auf dies Entgegenkommen des Dalai Lama hat die chinesische Regierung bisher noch nicht reagiert. Es ist die Verantwortung der Staatengemeinschaft, sie zu Verhandlungen für eine friedliche Lösung der Tibet-Frage zu drängen", ergänzte Dechen Pemba.

TID und ICT fordern die Bundesregierung auf, die eindrucksvolle Solidarität mit dem tibetischen Volk zum Anlass zu nehmen, ebenfalls Flagge zu zeigen und sich gegenüber der chinesischen Regierung nachdrücklich für Verhandlungen mit der tibetischen Regierung im Exil einzusetzen. Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, gegenüber der Regierung in Peking deutlich zu machen, dass die Tibet-Frage offen ist, solange solche Verhandlungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis für beide Seiten geführt haben.

Der 10. März erinnert an den Tibetischen Nationalen Volksaufstands von 1959. Die chinesischen Besatzer schlugen den Aufstand brutal nieder. Über 86.000 Tibeter wurden umgebracht. Der Dalai Lama floh darauf hin nach Nordindien. Er lebt seit 45 Jahren im Exil.

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