Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

Pressekontakt:

Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Mobil: +49 162 1364917
E-Mail: presse(at)savetibet.de
Twitter: @savetibet

International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin www.savetibet.de

Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Haftungsausschluss: Wenn Sie keine weiteren E-Mails von International Campaign for Tibet Deutschland e.V. erhalten möchten, klicken Sie bitte : [Remove Me]. Die Bearbeitung dieser Anfrage wird maximal 2 Arbeitstage dauern.

Kontaktinformationen: Kai Mueller, International Campaign for Tibet Deutschland e.V., Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin

China: Bundesregierung muss schlechte Menschenrechtssituation offensiv ansprechen

Gemeinsamer Appell von Amnesty International, der International Campaign for Tibet und Reporter ohne Grenzen vor dem Treffen mit Chinas Ministerpräsidenten Li
BERLIN, 30.05.2017 – Morgen trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel den chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang in Berlin. Amnesty International, die International Campaign for Tibet und Reporter ohne Grenzen appellieren an die Bundeskanzlerin, Ministerpräsident Li Keqiang auf die sich stetig verschlechternde Menschenrechtssituation in China anzusprechen und konkrete Schritte der chinesischen Regierung zu Verbesserungen einzufordern. Die Organisationen weisen insbesondere auf die systematisch verstärkte Repression und Kontrolle seit Amtsantritt von Staatspräsident Xi Jinping hin – sei es durch menschenrechtswidrige Gesetze, durch die Anwendung von Folter, Inhaftierung und Verfolgung von Andersdenkenden, Aktivisten und Journalisten oder durch verschärfte Repressionen in Tibet und Xinjiang.  

Menschenrechte müssen grundsätzlich ein zentraler Aspekt aller bilateralen Beziehungen sein, also auch im deutsch-chinesischen Verhältnis; sie dürfen nicht hinter handels- und wirtschaftspolitischen Fragen zurückstehen.

Die Volksrepublik China bekennt sich offiziell zu den Menschenrechten und hat sich mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, wie zum Beispiel der UN-Antifolterkonvention, zu deren Einhaltung verpflichtet. Die drei Organisationen haben wiederholt dokumentiert, dass die chinesische Regierung ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, sondern für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist:

Menschenrechtsverteidiger und Anwälte: Wer sich in China für Menschenrechte einsetzt, ist massiv bedroht, selber Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsanwälte müssen mit Drangsalierungen und willkürlicher Inhaftierung rechnen. Sie werden verhört, schikaniert oder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die chinesischen Behörden haben im Juli 2015 eine Kampagne gestartet, in deren Verlauf mindestens 248 Anwälte oder deren Unterstützer festgenommen oder inhaftiert wurden.

Folter und Todesstrafe: Folter und andere Misshandlungen durch Behörden sind in China nach wie vor weit verbreitet. Unabhängige Untersuchungen von Foltervorwürfen gibt es nicht. Die für Folter verantwortlichen Personen können weiterhin davon ausgehen, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn die Regierung den Anwendungsbereich der Todesstrafe eingeschränkt hat, werden in China Jahr für Jahr Tausende Menschen hingerichtet.  

Meinungs- und Pressefreiheit: Chinas Medien unterliegen einer strengen Zensur. Das Propagandaministerium verschickt täglich Direktiven, mit denen die Berichterstattung gesteuert wird. Über zahlreiche Themen, wie etwa die Selbstverbrennungen von Tibetern und das Massaker am Platz des Himmlischen Friedens vom 4. Juni 1989, darf überhaupt nicht berichtet werden. Momentan sitzen mindestens 21 Journalisten sowie 82 Online-Aktivisten und Bürgerjournalisten wegen ihrer Arbeit in Haft.

Tibeter und Uiguren: Die menschenrechtliche und politische Situation in Tibet und in Xinjiang steht unter dem Eindruck einer repressiven chinesischen Politik, die unter Staatspräsident Xi Jinping noch rigider gehandhabt wird. Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind umfassend eingeschränkt und gegen Kritik an der Regierung wird mit aller Härte vorgegangen. Im Laufe des Jahres 2017 zündeten sich mindestens vier Tibeter aus Protest selbst an. Die Zahl der bekannt gewordenen Selbstverbrennungen seit Februar 2009 erhöhte sich damit auf 150.

Repressive Gesetzgebung: Seit 2015 hat die chinesische Regierung weitere Gesetze zur nationalen Sicherheit verabschiedet und damit weitere Möglichkeiten zur Einschränkung der Menschenrechte geschaffen. Hierzu zählen das Anti-Terror-Gesetz (2015), das Gesetz zur Nationalen Sicherheit (2015), das Gesetz zu ausländischen NGOs (2016) sowie das Gesetz zu Cybersicherheit (2016). Außerdem wurde im vergangenen Jahr ein Entwurf für neue Rechtsvorschriften zu Religionsangelegenheiten bekannt, der zu weiteren Einschränkungen bei der Religionsfreiheit führen würde.  

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an folgende Pressestellen:

Amnesty International
Sara Fremberg, Hyun-Ho Cha
E-Mail: presse@amnesty.de
Tel.: 030 / 420 248 306

International Campaign for Tibet
Kai Müller
E-Mail: kai.mueller@savetibet.de
Tel.: 030 / 278 790 86

Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska, Anne Renzenbrink, Christoph Dreyer
E-Mail: presse@reporter-ohne-grenzen.de  
Tel.: 030 / 609 895 335 5

zurück zur Übersicht
Tibet: Zerstörungen und Vertreibungen in buddhistischen Studienzentren Teil chinesischer Doppelstrategie / Wachsendes Interesse am tibetischen Buddhismus soll zugleich eingedämmt und touristisch ausgebeutet werden

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

ANMELDUNG NEWSLETTER

Bleiben Sie über Tibet und
die Arbeit der ICT informiert!

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

JETZT FOLGEN

   

JETZT SPENDEN

Spendenkonto
IBAN: DE24370205000003210400
BIC: BFSWDE33XXX

 

MITGLIED / UNTERZEICHNER /
MITGLIED IM TRÄGERVEREIN

  

 

 

JETZT FOLGEN