Chinas neues Religionsgesetz schränkt Religionsfreiheit weiter ein / Verschärfung der Lage tibetischer Buddhisten / ICT: China gehört nicht in den UNO-Menschenrechtsrat
Berlin, 27. Oktober 2016. Chinas neues Religionsgesetz, das seit Kurzem als Entwurf vorliegt, wird nach Einschätzung der International Campaign for Tibet (ICT) die Religionsfreiheit weiter einschränken, mit gravierenden Folgen für tibetische Buddhisten und andere religiöse Gruppen. Die neun Kapitel und 74 Artikel umfassende Überarbeitung der bestehenden Regularien ist ein weiterer Baustein der umfassenden staatlichen Sicherheitsarchitektur, zu der unter anderem das Sicherheitsgesetz von 2015, das im Januar 2017 in Kraft tretende Gesetz über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO-Gesetz) und das noch nicht verabschiedete Gesetz zur Cyber-Sicherheit zählen.
ICT-Geschäftsführer Kai Müller: „Praktisch jede religiöse Betätigung steht unter Aufsicht und Kontrolle des chinesischen Staates, der rigoros in das Leben von Gläubigen und Religionsgruppen eingreift. Statt das bestehende Gesetz menschenrechtskonform zu überarbeiten, hat die chinesische Regierung ihre Befugnisse noch erweitert. Wer Religionsfreiheit weltweit verteidigen will, muss dieser Politik mit Nachdruck widersprechen.“
Mit Blick auf die erneute Kandidatur Chinas für den UNO-Menschenrechtsrat und die bevorstehenden Wahlen in New York sagte Müller: „Mit diesem Gesetz hat die chinesische Regierung erneut belegt, dass sie nicht in den UNO-Menschenrechtsrat gehört. Die Weltgemeinschaft muss die Glaubwürdigkeit dieses wichtigen Gremiums verteidigen und gegen eine Mitgliedschaft Chinas stimmen.“
Der vorliegende Entwurf des neuen Religionsgesetzes wurde vom Staatsrat Chinas im September veröffentlicht. Inhaltlich stellt er eine Fortschreibung und Verschärfung der bisherigen Praxis dar. Dies gilt besonders für Tibet, wo bereits jetzt internationale Menschenrechtsstandards massiv verletzt werden und der Staat eine feindselige Haltung gegenüber unabhängiger Meinungsäußerung und freier Religionsausübung an den Tag legt. Deutlich wird dies bereits an der Wortwahl des Gesetzesentwurfs. So rückt dieser durch die ständige Verwendung von Begriffen wie „Staatssicherheit“, „religiöser Extremismus“ und „Terrorismus“ alle religiöse Aktivität in die Nähe politisch aufgeladener Verbrechen. Wie schon beim Anti-Terror-Gesetz von 2016 und dem Sicherheitsgesetz von 2015 werden diese Begriffe entweder überhaupt nicht, oder nur sehr vage definiert, wodurch die Behörden einen enormen Definitionsspielraum erhalten. Dadurch kann so gut wie jede religiöse Handlung zum strafwürdigen Verbrechen erklärt werden. Gleiches gilt für jeden Ausdruck der tibetischen Identität, gewaltfreien Protest oder öffentliche Kritik an der Religionspolitik. Das Gesetz verlangt überdies die „Unabhängigkeit“ religiöser Gruppen von „ausländischer Dominanz“, ein Passus der deutlich auf die feindselige Haltung gegenüber dem Dalai Lama gemünzt ist, aber beispielsweise auch auf vatikantreue Katholiken angewandt werden könnte. Unter Erlaubnisvorbehalt der Behörden stehen unter anderem nach wie vor religiöse Aktivitäten, die Einsetzung religiöser Würdenträger und die religiöse Betätigung von Gruppen. Vom Staat unabhängiges und unbeeinflusstes religiöses Leben ist damit unmöglich.
Weitere Einzelheiten, insbesondere konkrete Handlungsempfehlungen für die chinesische Regierung und die internationale Gemeinschaft, können Sie unserem Bericht „Suffocating religious freedom in Tibet: China’s draft regulations on religious affairs“ entnehmen.
Pressekontakt:
Kai Müller
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 30 27879086
Mobil: +49 162 1364917
E-Mail: presse(at)savetibet.de
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International Campaign for Tibet Deutschland e.V.
Schönhauser Allee 163
D-10435 Berlin
www.savetibet.de
Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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