Angesehener tibetischer Geistlicher nach Verbüßung der vollen Haftstrafe freigelassen / Gesundheitszustand unklar
Berlin, 19. Juli 2016. Mit großer Erleichterung hat die International Campaign for Tibet (ICT) die Nachricht von der Haftentlassung des angesehenen tibetischen Geistlichen Khenpo Kartse aufgenommen. Khenpo Kartse war am 6. Dezember 2013 in Chengdu, der Hauptstadt der Provinz Sichuan wegen angeblicher Unterstützung „staatsgefährdender Aktivitäten“ festgenommen und nach Chamdo (chin.: Qamdo oder Changdu) in der Autonomen Region Tibet (TAR) verbracht worden. Dort wurde er in einem nichtöffentlichen Verfahren verurteilt. Meldungen in sozialen Netzwerken zufolge soll die Haftstrafe zweieinhalb Jahre betragen haben. Diese musste er vollständig verbüßen, obwohl sowohl innerhalb Tibets als auch auf internationaler Ebene zahlreiche Forderungen nach seiner Haftentlassung laut geworden waren. Auch die International Campaign for Tibet hatte ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen eingestuft und in einer Petition seine unverzügliche Freilassung gefordert. Über das genaue Datum von Khenpo Kartses Haftentlassung herrscht im Moment Unklarheit. Es ist davon auszugehen, dass die chinesischen Behörden ihn engmaschig überwachen.
Khenpo Kartse, dessen bürgerlicher Name Karma Tsewang lautet, gilt in seiner Heimatregion Nangchen (chin.: Nangqian) in der Provinz Qinghai wegen seines vorbildlichen Einsatzes für den Umweltschutz und den Erhalt der tibetischen Kultur und Sprache als ausgesprochen populär. Auch als Organisator von großangelegten Rettungseinsätzen bei zwei Naturkatastrophen im Jahr 2010 ist Khenpo Kartse weit über die Grenzen von Nangchen hinaus bekannt geworden. In Nangchen war es schon kurz nach Bekanntwerden von Khenpo Kartses Verhaftung zu mehreren Demonstrationen gekommen, auf denen seine Freilassung gefordert wurde. Selbst die Sicherheitsbehörden von Nangchen hatten sich gegenüber den Behörden des Landkreises Chamdo für seine Haftentlassung eingesetzt.
Anlass zu großer Sorge hatten Meldungen gegeben, denen zufolge sich Khenpo Kartse schon kurz nach seiner Inhaftierung aufgrund einer Lebererkrankung in kritischem Gesundheitszustand befunden haben solle. Weder die Unterbringung in einer unzureichend geheizten Zelle noch die Versorgung mit Nahrungsmitteln schienen dem ausreichend Rechnung zu tragen. Zumindest am Anfang seiner Haftzeit war es weder seinem Arzt noch der Familie oder seinem Anwalt gestattet, Khenpo Kartse zu besuchen. Derzeit existieren keine genaueren Erkenntnisse über Khenpo Kartses Gesundheítszustand. In den tibetischen sozialen Medien kursiert aktuell ein Selfie-Foto von ihm, das ihn in relativ guter Verfassung zu zeigen scheint. Viel Verbreitung findet auch ein Gedicht, das Khenpo Kartse verfasst hat und in dem er sich für die Unterstützung während seiner Haft bedankt. ICT hat es aus dem Tibetischen ins Englische übertragen und dem aktuellen Bericht beigefügt.
Den englischsprachigen Bericht der International Campaign for Tibet vom 18. Juli 2016 mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier: http://www.savetibet.org/respected-tibetan-monk-khenpo-kartse-released-from-prison-at-end-of-sentence/
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Kai Müller
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Die International Campaign for Tibet (ICT) setzt sich als weltweit größte Tibet-Organisation seit mehr als 20 Jahren für die Wahrung der Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht des tibetischen Volkes ein. ICT unterhält Büros in Washington, D.C., Amsterdam, Brüssel und Berlin sowie ein Rechercheteam in Dharamsala, Indien.

Berlin, 24. Februar 2016. Zwei Wochen vor dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands vom 10. März 1959 haben die chinesischen Behörden die so genannte Autonome Region Tibet (TAR) für Ausländer geschlossen. Wie aus einem Eintrag auf dem Reiseblog "Tripadvisor" hervorgeht, sind ausländische Touristen aufgefordert, diesen Teil Tibets spätestens bis morgen (25. Februar 2016) zu verlassen. Die Maßnahme sei bereits im Januar von der Regierung der TAR bekanntgemacht worden. Es wird vermutet, dass die Sperrung bis Ende März aufrechterhalten bleibt. Der Webseite "exploretibet.com" zufolge solle die Schließung bereits zum 20. Februar wirksam geworden sein. Die Seite beruft sich auf das offizielle "Tibet Tourism Bureau" und weist darauf hin, dass es seit den massiven Protesten in Tibet im Frühjahr 2008 üblich geworden sei, Reisen ausländischer Touristen in die Autonome Region Tibet im Monat März zu unterbinden. Für die nord- und osttibetischen Regionen, die verwaltungsmäßig zu den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan gerechnet werden, sind keine derartigen Reiserestriktionen bekannt.

ICT-Geschäftsführer Kai Müller sagte dazu: „Die Meldung von der erneuten Abriegelung Lhasas und anderer tibetischer Regionen auf dem Gebiet der Autonomen Region Tibet kommt leider nicht überraschend. Es hat sich mittlerweile zu einer schlechten Tradition entwickelt, in den Wochen rund um den Jahrestag des tibetischen Volksaufstands möglichst wenig Ausländer in Tibet wissen zu wollen. Ganz offensichtlich wünscht Peking keine ausländischen Augenzeugen vom massiven Sicherheitsaufgebot in Tibet oder im Fall von tibetischen Protesten“, so der ICT-Geschäftsführer.

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