Religion unter Druck

Im Februar 2018 sollen sie in Kraft treten, die neuen chinesischen Vorschriften über Religionsangelegenheiten. Nach Einschätzung der ICT sind sie Ausdruck eines totalitären Herrschaftsanspruchs der Kommunistischen Partei Chinas und werden gravierende Folgen für tibetische Buddhisten und andere religiöse Gruppen haben. Die neuen Religionsvorschriften sind ein weiterer Baustein der umfassenden staatlichen Sicherheitsarchitektur, zu der unter anderem das Sicherheitsgesetz, das „Anti-Terror-Gesetz“ von 2016 und das 2017 in Kraft getretene Gesetz über die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen zählen. Neu in der jetzt bekannt gewordenen Fassung ist die gesetzlich festgelegte Aufforderung an alle religiösen Gruppen, „sozialistische Grundwerte“ zu praktizieren und sich der „sozialistischen Gesellschaft“ anzupassen.
Inhaltlich stellen die überarbeiteten Vorschriften eine Fortschreibung und Verschärfung der bisherigen Praxis dar. Dies gilt besonders für Tibet, wo bereits jetzt internationale Menschenrechtsstandards massiv verletzt werden und der Staat eine feindselige Haltung gegenüber unabhängiger Meinungsäußerung und freier Religionsausübung an den Tag legt. Deutlich wurde dies bereits an der Wortwahl des Entwurfs. So rückt dieser durch die ständige Verwendung von Begriffen wie „Staatssicherheit“, „religiöser Extremismus“ und „Terrorismus“ alle religiöse Aktivität in die Nähe politisch aufgeladener Verbrechen. Wie schon beim Anti-Terror-Gesetz von 2016 und dem Sicherheitsgesetz von 2015 werden diese Begriffe entweder überhaupt nicht oder nur sehr vage definiert, wodurch die Behörden einen enormen Definitionsspielraum erhalten. Dadurch kann so gut wie jede religiöse Handlung zum strafwürdigen Verbrechen erklärt werden. Gleiches gilt für jeden Ausdruck der tibetischen Identität, gewaltfreien Protest oder öffentliche Kritik an der Religionspolitik. Die Vorschriften verlangen überdies die „Unabhängigkeit“ religiöser Gruppen von „ausländischer Dominanz“, ein Passus, der deutlich auf die feindselige Haltung gegenüber dem Dalai Lama gemünzt ist, aber beispielsweise auch auf vatikantreue Katholiken angewandt werden könnte. Unter Erlaubnisvorbehalt der Behörden stehen unter anderem nach wie vor religiöse Aktivitäten, die Einsetzung religiöser Würdenträger und die religiöse Betätigung von Gruppen. Vom Staat unabhängiges und unbeeinflusstes religiöses Leben ist damit unmöglich. Weitere Einzelheiten können Sie einer aktuellen ICT-Mitteilung entnehmen.

Wegen KP-Kongress geschlossen

Medienberichten zufolge müssen ausländische Besucher Tibet bis zum 17. Oktober verlassen. Unter Berufung auf örtliche Reisebüros, denen entsprechende Anweisungen zugegangen seien, heißt es darin, das Reiseverbot gelte voraussichtlich bis zum 28. Oktober. Als Grund wird der vom 18. bis 28. Oktober in Peking stattfindende Parteikongress der chinesischen KP genannt. Auch wenn die Artikel dazu keine näheren Angaben machen, scheint sich das Reiseverbot alleine auf die sogenannte „Autonome Region Tibet“ (TAR) zu beziehen, die sich über ungefähr die Hälfte des historischen Tibet erstreckt. Die verwaltungsmäßig den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan zugeschlagenen nord- und osttibetischen Regionen sind davon offenbar nicht betroffen. So bieten etwa Reiseveranstalter Touristen, die für den betreffenden Zeitraum einen Besuch in der „Autonomen Region Tibet“ geplant hatten, Alternativtouren durch Osttibet an. Die Berichterstattung zeigt übrigens einmal mehr, dass es der chinesischen Regierung weitgehend zu gelingen scheint, ihre Tibet-Definition durchzusetzen. So wird dort Tibet durchgängig mit der „Autonomen Region Tibet“ (TAR) gleichgesetzt, ungeachtet der Tatsache, dass sich das historische Tibet über die doppelte Fläche erstreckt.

In der Vergangenheit hatten die chinesischen Behörden schon mehrfach Reiseverbote für die TAR verhängt, zuletzt im Februar und März 2017, vom Beginn des tibetischen Neujahrsfests bis nach dem Jahrestag des tibetischen Volksaufstands von 1959. Auch während „politisch sensibler“ Ereignisse, wie beispielsweise dem 60. Jahrestag der erzwungenen Eingliederung Tibets in die Volksrepublik China, werden regelmäßig Reiseverbote für ausländische Touristen erlassen. Diese benötigen für einen Besuch der „Autonomen Region Tibet“ eine spezielle Reiseerlaubnis, den sogenannten "Tibet Travel Permit".

Nomadenprotest in Tibet

Tibetische Nomaden haben mit einer Petition an die chinesischen Behörden gegen ein Weideverbot auf ihren traditionellen Sommerweiden protestiert. Dem Schreiben zufolge, das der International Campaign for Tibet vorliegt, hätten die Behörden im osttibetischen Landkreis Darlag (chin.: Dari) am 8. August damit begonnen, die Nomaden samt ihren Herden von den Sommerweidegründen zu vertreiben. Den Tibetern sei ein Ultimatum gesetzt worden. Bis zum 23. August hätten sie die Gebiete zu verlassen, andernfalls drohten hohe Geld- und sogar Haftstrafen. Einer Quelle von „Radio Free Asia“ (RFA) zufolge sei dies einigen Nomaden jedoch nicht rechtzeitig gelungen. Daraufhin seien Einheiten der paramilitärischen Bewaffneten Volkspolizei (PAP) zum Einsatz gekommen. Diese hätten die Nomaden mit Gewalt von den Weidegründen vertrieben und ihnen jeweils Geldstrafen von 1.000 Yuan (ca. 128 €) auferlegt. Der Landkreis Darlag liegt in der Tibetisch Autonomen Präfektur Golog (chin.: Guoluo), die von der chinesischen Regierung der Provinz Qinghai zugeschlagen wurde. Die Petition der Nomaden von Darlag bezeichnet die Maßnahmen der Behörden als „illegal“ und beruft sich dabei sowohl auf die chinesische Verfassung und verschiedene Gesetze, wie auch auf langjährig geübten Brauch. Letztere würden durch das Weideverbot in ihr Gegenteil verkehrt. Die Petition appelliert an die Regierung, die „Interessen der Bevölkerung an die erste Stelle zu setzen“ und eine Entscheidung zu treffen, die sich im Einklang mit Gesetz und Brauch befinde. Weitere Einzelheiten können Sie unserer Mitteilung entnehmen.
Bereits im Juli hatten die Behörden im weiter nördlich gelegenen Landkreis Mangra (Guinan) ebenfalls tibetische Nomaden von ihren traditionellen Sommerweiden vertrieben. Einzelheiten darüber finden sich am Ende unseres Berichts „ICT Inside Tibet: Tibetan nomads make rare appeal against removal from grasslands“.

China kein normaler Partner

Seit einiger Zeit mehren sich in Deutschland Stimmen, die für eine engere Anlehnung an die Volksrepublik China werben. Zugleich scheinen die Vertreter dieser Position die besorgniserregende Menschenrechtslage in China und Tibet auszublenden. Aus Sicht der International Campaign for Tibet sind dies beunruhigende Tendenzen, die Anlass zu Sorge bieten. Wir haben uns daher entschlossen, in Kürze eine Postkartenaktion zu starten, mit der wir die zukünftige Bundesregierung davor warnen, sich Illusionen hinsichtlich der politischen Situation in der Volksrepublik China zu machen. Der Kernstz darin lautet: Unter den Bedingungen einer autoritären KP-Herrschaft kann China kein normaler Partner sein.
So hat sich Staatspräsident Xi Jinping in dem 2013 bekannt gewordenen „Dokument Nr. 9“ schon früh explizit gegen Rechtsstaatlichkeit, Partizipation und Pluralismus gestellt. Am Fall des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo wie auch an Pekings Vorgehen gegen friedliche Tibeter lässt sich dies anschaulich studieren. Zudem untergräbt die chinesische Regierung auch auf internationaler Ebene bislang universell gültige Rechte. Sie bekämpft die unabhängige Zivilgesellschaft und verfolgt Menschenrechtsverteidiger mittlerweile weltweit. Deutschlands Außenpolitik aber sollte auf den Grundwerten unseres Gemeinwesens aufbauen. Das Grundgesetz fordert ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten als „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft“. Unser Appell an die neue Bundesregierung ruft diese daher dazu auf, mit Nachdruck auf die eklatanten menschenrechtspolitischen Defizite in China und Tibet hinzuweisen.
Voraussichtlich sind die Appellpostkarten von Mitte Oktober an lieferbar. Wenn Sie sich an unserer Aktion beteiligen wollen, können Sie diese bereits jetzt bei uns anfordern. Entweder per E-Mail an info@savetibet.de oder per Telefon unter der Nummer 030/ 2787 9086.

Tibets Erbe

Gut angenommen wird unser Tibet-Kalender für 2018. Seit wir in unserem Tibet-Journal und auch auf Facebook darauf hingewiesen haben, erreichen täglich neue Kalenderbestellungen unser Büro. Bestellen auch Sie am besten schon jetzt unseren neuen Tibet-Kalender, denn die verfügbare Auflage ist nicht unbegrenzt. Von Mitte Oktober an wird übrigens die Auslieferung erfolgen, so dass die Kalender schon bald bei Ihnen eintreffen können.
Unser neuer ICT-Kalender „Tibet Heritage – Tibets Erbe“ stellt bedeutende historische und kulturelle Stätten dar. Mit zwölf großformatigen Bildern, ergänzt durch Bildtexte in englischer Sprache, gewährt dieser Kalender einen faszinierenden Einblick in die uralte Geschichte und das historische Erbe Tibets. Der Preis dieses einzigartigen Kalenders beträgt 19,50 €/Stück. Für Spender, die uns per Lastschrifteinzug unterstützen, kostet er 14,50 €/Stück (jeweils bereits inklusive MwSt. und Versandkosten). Mit dem Kauf des Kalenders unterstützen Sie direkt unsere Arbeit für Tibet. Sichern Sie sich noch heute Ihr persönliches Exemplar und bestellen Sie mit Angabe der Lieferadresse und der gewünschten Kalenderanzahl per E-Mail unter info@savetibet.de oder per Telefon unter 030/2787 9086. Herzlichen Dank!
Wir haben übrigens alle zwölf Fotos des neuen Kalenders schon einmal

Irmtraut Wäger: Amala – Mein Leben für Tibet

Unsere Arbeit

Tibetische politische Gefangene brauchen unsere Unterstützung!

Seit den landesweiten Protesten im letzten Jahr befinden sich immer noch mehr als 1.200 Tibeter in Haft oder sind „verschwunden“ – und müssen mit großer Wahrscheinlichkeit Folter und Misshandlungen hinnehmen. Der Grund: viele haben auf friedliche Weise gegen die Verhältnisse in Tibet und die Politik Pekings auf dem Hochland protestiert. Grundlegende Rechte werden ihnen damit systematisch vorenthalten.
Die Situation in Tibet ist eine Menschenrechtskrise, die uns alle angeht. Helfen auch Sie wie Schauspieler Hannes Jaenicke bei unserer Kampagne für tibetische Gefangene auf www.missingvoices.net oder sehen Sie ein Statement von Hannes Jaenicke auf unserer Webseite, laden Sie ein eigenes Videostatement hoch oder nehmen Sie an unserer Appellaktion an Staatspräsident Hu Jintao teil!

So können Sie helfen!

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende bei unserem Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte und die Selbstbestimmung des tibetischen Volkes.
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So können Sie helfen!

Mit 5 € können Malstifte und Zeichenblöcke gekauft werden.
Mit 50 € können 5 warme Decken gegen die Kälte bezahlt werden.
Mit 250 € könnten fünf zusätzliche Betten angeschafft werden.
Internationaler Vorsitzender ist der bekannte Schauspieler Richard Gere (Foto). Er setzt sich bereits seit vielen Jahren aktiv für die Freiheit und die Selbstbestimmung Tibets ein.

ICT – News April 2009 Chinesisches Gericht verhängt Todesstrafe gegen Tibeter

Am 8. April hat das Mittlere Volksgericht in Lhasa zwei Tibeter zum Tode verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, Geschäfte von Han-Chinesen in Brand gesetzt zu haben und dadurch den Tod mehrerer Menschen verursacht zu haben. Es handelt sich dabei um die ersten Todesurteile im Zusammenhang mit den Unruhen in Lhasa vom März 2008. Insgesamt wurden vor dem Mittleren Volksgericht in Lhasa drei Fälle von Brandstiftung verhandelt, die sich einem Bericht der amtlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge alle am 14. März 2008 ereignet haben sollen. Dabei hätten sieben Menschen den Tod gefunden. Zwei Angeklagte, deren Namen von Xinhua mit Losang Gyaltse und Loyar angegeben wurden, erhielten die Todesstrafe, zwei weitere Todesstrafen ergingen mit zweijährigem Aufschub, ein Angeklagter erhielt lebenslänglich. Todesstrafen mit Aufschub können in China bei guter Führung in lebenslange Haft umgewandelt werden. 
Der Meldung zufolge seien zwar alle fünf Angeklagten von Rechtsanwälten vertreten worden. Aus früheren Fällen ist jedoch bekannt, dass eine freie Wahl des Anwalts häufig unmöglich ist. So wurden im vergangenen Jahr 18 engagierte Bürgerrechtsanwälte massiv bedroht, sollten sie ihre Dienste Angeklagten in politisch sensiblen Verfahren anbieten. Generell muss davon ausgegangen werden, dass in solchen Fällen internationale Mindeststandards nicht eingehalten werden. Folter und Einschüchterung der Angeklagten sind an der Tagesordnung, die Gerichte stehen unter hohem Druck, ihre Urteile entsprechend den Erwartungen der politischen Führung zu fällen. ICT fordert die chinesischen Behörden auf, alle Urteile, die gegen Teilnehmer an den Protesten in Tibet vom März 2008 ergangen sind, unter der Teilnahme unabhängiger Beobachter zu überprüfen und in jedem Fall von der Anwendung der Todesstrafe abzusehen. Die Härte der ergangenen Urteile dürfte in keiner Weise geeignet sein zu einer Beruhigung der Lage beizutragen. Die Spannungen in Tibet dürften dadurch im Gegenteil nur noch erhöht werden.
Wenn Sie mehr über unseren weltweiten Einsatz für das tibetische Volk erfahren möchten, sehen Sie das
ICT-Video „20 Years ICT“.

„Tag der Befreiung der Leibeigenen“ provoziert Widerspruch

Mit großem Aufwand inszenierte die chinesische Staatsführung am 28. März in Lhasa die Feierlichkeiten zum „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ in Tibet. Tatsächlich aber markiert das Datum den 50. Jahrestag der Niederschlagung des tibetischen Volksaufstands. Damit begann die Phase der direkten Herrschaft Pekings über Tibet. Am 28. März verkündete der chinesische Ministerpräsident Zhou Enlai die Auflösung der tibetischen Regionalregierung. Dies bedeutete das vorläufige Ende des tibetischen Volksaufstands, der am 10. März begonnen hatte. In seinem Verlauf verloren mehrere zehntausend Tibeter ihr Leben, der Dalai Lama musste – begleitet von zahlreichen Flüchtlingen – seine Heimat verlassen und lebt seither im indischen Exil. Der neue Feiertag muss als Reaktion auf die massiven Proteste im März 2008 gesehen werden. Diese machten aller Welt deutlich, dass die chinesische Herrschaft von den Tibetern keineswegs als Befreiung empfunden wird. Mit massiver Propaganda soll nun der große Fortschritt gewürdigt werden, den China angeblich nach Tibet gebracht hat. Vor allem der chinesischen Öffentlichkeit gegenüber wird deshalb betont, wie unsagbar rückständig die gesellschaftlichen Verhältnisse in Tibet gewesen seien. Dabei wird vom Dalai Lama keineswegs bestritten, dass Tibet vor 1959 eine äußerst arme Gesellschaft war und dass es große Ungerechtigkeiten gab. Klar ist, dass der Dalai Lama längst schon Reformen eingeleitet hatte und Tibet auch ohne chinesische Herrschaft seinen eigenen Weg der Modernisierung gegangen wäre. Insofern ist der „Tag der Befreiung der Leibeigenen“ eine Provokation für die tibetische Bevölkerung und ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die an einer Entspannung der Lage interessiert sind.

Missing Voices – prominente Unterstützer jetzt online

Neue prominente Unterstützer auf der neuen ICT-Webseite für politische Gefangene: Burkhardt Müller-Sönksen (FDP), Obmann im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Thomas Mann (CDU), Präsident der Tibet-Intergroup im Europäischen Parlament, jetzt mit Statements auf www.missingvoices.net. Machen Sie mit: auch Sie können uns Ihr Video zuschicken und damit den vielen inhaftierten Tibetern symbolisch eine Stimme verleihen! Vielen Dank!

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